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Pressemitteilung zum zweiten Jahrestag der Dortmunder Polizeikessel von der Notgemeinschaft Polizeikessel-Betroffener, 16. 12. 2002 |
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Notgemeinschaft Polizeikessel-Betroffener: "Nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster zur Unrechtmäßigkeit des Ahaus-Kessels ist es an der Zeit, dass auch der Dortmunder Polizeipräsident die Rechtswidrigkeit der Dortmunder Kessel und der daraus folgernden Ingewahrsamnahmen eingesteht."
© 2002 by Notgemeinschaft Polizeikessel-Betroffener |
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Der Text unserer Presseerklärung ist hier ungekürzt zitiert. Quelle: Original. Zur Medienresonanz siehe den Artikel Dortmunder Polizeipräsident reagiert verhalten auf Offenen Brief . |
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| Weitere Dokumente zu diesem Sachverhalt |
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von der Notgemeinschaft Polizeikessel-Betroffener, 16. 12. 2002 vom 25. November 2002 Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 2. 3. 2001 Begründung des Eilbeschlusses vom 2. 3. 2001 Begründung des erstinstanzlichen ablehnenden Beschlusses vom 16. 2. 2001 |
| Weitere Informationen |
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Ergänzende Informationen zu diesem Thema finden Sie auf unserer Homepage an dieser Stelle:
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| Die Dortmunder Polizeikessel |
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Zusätzliche und zusammenhängende Informationen zu dieser Nachricht finden Sie in der Dokumentation Die Dortmunder Polizeikessel auf den folgenden Seiten:
Der Kessel kocht
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