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D O K U M E N T
 
Nachtragsmeldung zu unserer gestrigen Meldung
"Spontane Demonstration in Dortmund-Brechten"

Pressemeldung des Polizeipräsidiums Dortmund vom 6. 2. 2003

Zu der o.g. Pressemeldung über das Demonstrationsgeschehen in Dortmund-Brechten am gestrigen Abend erhalten wir zahlreiche Anfragen von Journalisten, die im Kern die vermeintlich unterschiedliche Behandlungsweise der beteiligten linken und rechten Gruppierungen kritisch hinterfragen und in dem von den Linken vorgebrachten Vorwurf münden, die Polizei hätte die linke Gruppierung rechtswidrig "eingekesselt".

Hierzu erfolgt die nachstehende Stellungnahme der Dortmunder Polizei auf der Basis der jetzt vorliegenden Erkenntnisse, die gegenüber unserer ersten Meldung von gestern differenzierter sind.

Von einem Journalisten auf eine Versammlung in Dortmund-Brechten aufmerksam gemacht, stellte die Polizei gegen 20.00 Uhr ca. 40 Personen des linken bürgerlichen Lagers an der Straße "Güldene Eiche" im Ortsteil Dortmund-Brechten fest, die zuvor vor einem Haus eines bekannten Rechten in Dortmund-Brechten demonstriert hatten. Diese Gruppe, die mehrfach die Straße wechselten und sich im Verlauf des weiteren Fußmarsches in Richtung U-Bahn-Haltestelle Brechten-Zentrum auf 25 Personen reduzierte, wurden an der Evinger Straße, ca. 100 Meter südlich der Straße "Schiffhorst" von der Polizei zum Zwecke der Personalienüberprüfung angehalten.

Nach dem Versammlungsgesetz sind Versammlungen bei der zuständigen Behörde 48 Stunden vorher anzumelden. Eine Ausnahme von dieser Anmeldefrist besteht bei einer von einem Versammlungsleiter anzumeldenden Spontanversammlung. In der Erwartung, das sich einer der 25 Teilnehmer als Versammlungsleiter zu erkennen gab, ging die Polizei auf die Gruppe zu. Trotz mehrfacher Hinweise und Belehrungen gab sich jedoch keiner der 25 Teilnehmer als Versammlungsleiter zu erkennen, noch nannte irgend jemand ein Motto oder Thema, unter dem diese Versammlung stehen sollte.

Das Nichtanmelden von Versammlungen stellt nach dem Versammlungsgesetz eine Ordnungswidrigkeit dar. Zur Verfolgung dieser Ordnungswidrigkeit musste die Polizei die Personalien aller 25 Teilnehmer feststellen. Diese Überprüfung war in 40 Minuten erledigt und erstreckte sich nicht, wie behauptet, über einen Zeitraum von zwei Stunden. Da zwischenzeitlich bekannt wurde, das sich Rechte in der Anfahrt auf Dortmund befanden, bot der Einsatzleiter den Überprüften einen Transport mit Gruppenfahrzeugen der Polizei an, um auf diese Art und Weise ein direktes Zusammentreffen der Rechten und Linken im Ortsteil Brechten zu verhindern. Einwände gegen diesen Transport wurden nicht vorgebracht.

Die Sachverhaltsschilderung über den Grund der Personalienfeststellung und die Personalien werden heute der Dortmunder Staatsanwaltschaft übergeben, die den Sachverhalt rechtlich prüft und über den Fortgang des weiteren Verfahrens entscheiden wird.

Festzustellen bleibt somit, das die Polizei bei dem hier vorliegenden Sachverhalt zu dieser Personalienfeststellung rechtlich verpflichtet war. Die linken Versammlungsteilnehmer hätten jederzeit die Möglichkeit gehabt, ihr Treffen durch einen Versammlungsleiter auch nachträglich als Spontanversammlung zu deklarieren. Dann wäre die Personalienfeststellung aller Teilnehmer nicht erforderlich gewesen. Sie haben somit durch eigenes Unterlassen zur Feststellung ihrer Personalien den Anlass zu der polizeilichen Maßnahme gesetzt.

Die 45 Rechten, die ab 21.00 Uhr in Kleingruppen von Herne kommend, sich im Ortsteil Brechten versammelten, meldeten dagegen bei den anwesenden Polizeikräften um 21.50 Uhr einen Spontanaufzug unter dem Motto "Stoppt linke Hetze – gegen Kriminalisierung und Willkürmaßnahmen von national gesinnten Leuten" an. Die Anmeldung wurde entgegen genommen und der Marschweg von der Polizei bestimmt. Hierbei wurde dem Versammlungsleiter auch die bei Rechten Aufzügen in Dortmund üblichen Auflagen erteilt.

Der Aufzug wurde unter Beachtung aller Auflagen durchgeführt. Danach wurde die Versammlung durch den Versammlungsleiter ordnungsgemäß für beendet erklärt.

Bei dieser, nach dem Versammlungsgesetz rechtlich korrekten, Vorgehensweise gibt es für die Polizei keinerlei Möglichkeiten für eine Einschränkung oder gar ein Versagen der spontan angemeldeten Demonstration.

Wie dargelegt hat die Polizei in beiden Fällen rechtsstaatlich korrekt und verhältnismäßig gehandelt. Unterschiedliche Sachverhalte wurden unterschiedlich bewertet und entschieden. Der Vorwurf der angeblichen Einkesselung der linken Demonstrationsteilnehmer entbehrt jeglicher Grundlage.

 

© 2003 by Polizeipräsidium Dortmund - Pressestelle

Der Text der Pressererklärung ist hier ungekürzt zitiert. Quelle: Homepage des Polizeipräsidiums Dortmund. Der Text steht nach unseren Erkenntnissen online nicht mehr zur Verfügung.


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      Weitere Dokumente zu diesem Sachverhalt
Presse Information der Antifa
zum Polizeieinsatz in Dortmund-Bechten vom 5. 2. 2003
Spontane Demonstration in Dortmund-Brechten
Pressemeldung der Polizeipräsidiums Dortmund vom 5. 2. 2003
Presse Information der Antifa 2
zum Polizeieinsatz in Dortmund-Bechten vom 6. 2. 2003

Komplette Dokumentensammlung zu den Dortmunder Polizeikesseln
Diese Sammlung umfasst nahezu 200 Dokumente aus den Jahren 2000 - 2003


      Die Dortmunder Polizeikessel

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Der Kessel kocht

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