Notgemeinschaft Dokumente Die Dortmunder Polizeikessel
 
D O K U M E N T
 
Notgemeinschaft ist zuversichtlich, dass Fehlentscheidungen der Polizei sich nicht wiederholen werden, besteht aber auf Rehabilitation
Presseerklärung vom 16.12.2003

Notgemeinschaft Polizeikessel-Betroffener: "Drei Jahre nach den Dortmunder Polizeikesseln sind wir zuversichtlich, dass die damaligen Fehlentscheidungen der Polizeibehörde sich nicht wiederholen werden."

Betroffenen-Initiative besteht nach wie vor auf Rehabilitation und symbolischer Wiedergutmachung für die Betroffenen der Dortmunder Polizeikessel.


Drei Jahre nach den Dortmunder Polizeikesseln stellt die Notgemeinschaft Polizeikessel-Betroffener mit großer Erleichterung fest, dass die Kritik an den Polizeieinsätzen des Jahres 2000 und die konstruktiven Vorschläge von Mitgliedern der Betroffenen-Initiative für eine Polizeiarbeit im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auf offene Ohren gestoßen sind. Die Dortmunder Polizeibehörde hat im Herbst 2003 bewiesen, dass sie aus den katastrophalen Fehlentscheidungen, die im Jahre 2000 zu den Polizeikesseln geführt haben, die richtigen Konsequenzen gezogen hat.

Walther Heuner, Gründungsmitglied der Notgemeinschaft, stellt diesbezüglich fest: "Wir erwarten nun, dass die Dortmunder Polizeibehörde sich auch in Zukunft an diesen deeskalierenden und versammlungsfreundlichen Einsatzkonzepten orientiert."

Obwohl die damaligen Fehlentscheidungen der Polizeibehörde inzwischen erfolgreich aufgearbeitet wurden, weigert sich die Polizeibehörde nach wie vor, die zig Hundert Personen, die ohne eigenes Verschulden Opfer dieser Fehlentscheidungen geworden sind, zu rehabilitieren und sich bei ihnen zu entschuldigen.

"Deshalb", so die Schlussfolgerung von Heinz Schröder, "wird sich unsere Initiative auch im kommenden Jahr für die Interessen der Betroffenen der damaligen Polizeimaßnahmen einsetzen". So stehen noch mehrere Verfahren vor dem Verwaltungsgericht zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der damaligen Polizeimaßnahmen an.

Die Notgemeinschaft informiert über ihre Arbeit auf einer neuen Internet-Präsenz: "www.polizeikessel-nrw.de", wo es im kommenden Jahr ausführliche Informationen zu Fragen des Versammlungsrechts und zur Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts zu lesen geben wird.

 

© 2003 by Notgemeinschaft Polizeikessel-Betroffener

Der Text der Pressemitteilung ist hier ungekürzt zitiert. Quelle: Original.


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Bilanz 2003

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