Notgemeinschaft Dokumente Die Dortmunder Polizeikessel
 
D O K U M E N T
 
Anti-Rechten-Demonstrationen Oktober und Dezember 2000
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen mit überraschender Bewertung

Pressemeldung des Dortmunder Polizeipräsidenten vom 9. 2. 2004

"Ich wende mich heute mit einer für die Dortmunder Polizei überraschend ungünstigen Bewertung der polizeilichen Maßnahmen im Rahmen der demonstrativen Aktionen im Oktober und Dezember 2000 an die Öffentlichkeit", so Polizeipräsident Hans Schulze, den am vergangenen Wochenende ein so genannter Richterbrief des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen erreichte.

"Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, diese Neubewertung im laufenden Gerichtsverfahren von mir aus erster Hand zu erfahren!", erklärte der Polizeipräsident.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hält anders als das Landgericht Dortmund und die Staatsanwaltschaften von Dortmund und Essen die Einschließungen durch die Dortmunder Polizei bei den Demonstrationen am 21.10. und 16.12.2000 für fehlerhaft. Das hat das Verwaltungsgericht dem Polizeipräsidium Dortmund in einem so genannten Richterbrief vom 6. Februar 2004 mitgeteilt.

In seinen rechtlichen Ausführungen wertet das Verwaltungsgericht das Verhalten der Gegendemonstranten am 21.10. bzw. 16.12.2000 trotz gezielter Missachtung polizeilicher Auflagen und Weisungen als zu schützende Versammlung im Sinne des Art. 8 Grundgesetz, die vor einer Einschließung hätte ordnungsgemäß aufgelöst werden müssen. Da eine solche Auflösung nicht erfolgt sei, habe die Einschließung keine ausreichende rechtliche Grundlage.

Bei dieser rechtlichen Bewertung sieht das Polizeipräsidium Dortmund in diesem Rechtszug vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen keine Chance mehr auf eine erfolgreiche Prozessführung. Um das Verfahren nicht unnötig zu verlängern und einen Schlussstrich unter das mehrjährige Verfahren zu ziehen, erkennt das Polizeipräsidium Dortmund gegenüber dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen die Rechtswidrigkeit der Maßnahmen an.

Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen sich damit im Gegensatz zu den Bewertungen bzw. Entscheidungen der Staatsanwaltschaften Dortmund und Essen und des Landgerichtes Dortmund stellt, die die Maßnahmen der Polizei als fehlerfrei oder sogar als rechtlich geboten gekennzeichnet haben.

Die Dortmunder Polizei wird sich bemühen, den unterschiedlichen Bewertungen und Anforderungen der verschiedenen Justizzweige zu entsprechen. Das wird um so einfacher sein, wenn sich die Demonstrationskultur in Dortmund so weiterentwickelt, dass sie ein polizeiliches Einschreiten nicht erfordert, wie das z.B. bei den Demonstrationen anlässlich der Wehrmachtsausstellung der Fall war.

 

© 2004 by Polizeipräsidium Dortmund - Pressestelle

Der Text der Pressererklärung ist hier ungekürzt zitiert. Quelle: Homepage des Polizeipräsidiums Dortmund. Der Text steht nach unseren Erkenntnissen online nicht mehr zur Verfügung. Zwar ist auf der Homepage des Polizeipräsidiums Dortmund inzwischen ein Presse-Archiv eingerichtet, Texte sind dort derzeit allerdings nicht zu finden.


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