Notgemeinschaft Dokumente Die Dortmunder Polizeikessel
 
D O K U M E N T
 
"Wir sehen uns in unserer Rechtsauffassung voll bestätigt"
Presseerklärung vom 10.2.2004

Notgemeinschaft Polizeikessel-Betroffener: "Wir sehen uns in unserer Rechtsauffassung voll bestätigt und halten eine öffentliche Entschuldigung der Polizeibehörde und eine Rehabilitation der Kesselbetroffenen für unumgänglich."

Die Notgemeinschaft Polizeikessel-Betroffener begrüßt es ausdrücklich, dass die Dortmunder Polizeibehörde nun endlich die Rechtswidrigkeit der Dortmunder Polizeikessel anerkannt hat. Walther Heuner erklärt hierzu: "Wir sehen uns in unserer Rechtsauffassung, für die wir von Anfang an öffentlich und in Gesprächen mit Landtagsabgeordneten und Behördenvertretern eingetreten sind, nun voll und ganz durch die Argumentation des Verwaltungsgerichts Geslenkirchen bestätigt."

Die Notgemeinschaft vertritt den Standpunkt, dass die Polizeibehörde dieses Eingeständnis nicht "freiwillig" und aus Einsicht und Überzeugung heraus getätigt hat, sondern lediglich in Anbetracht der Aussichtslosigkeit, mit der eigenen Rechtsauffassung vor dem Verwaltungsgericht obsiegen zu können. Heinz Schröder betont: "Es war die letzte Chance für die Polizeiführung, einer peinlichen medienöffentlichen Niederlage in einer öffentlichen Sitzung vor dem Verwaltungsgericht zu entgehen. Dies Eingeständnis wäre überzeugender gewesen, hätte sich die Polizeibehörde zu diesem Schritt zu einem früheren Zeitpunkt durchringen können, zumal die Dortmunder Polizei ja im vergangenen Herbst bewiesen hat, dass sie willens und in der Lage ist, deeskalierende Polizeieinsätze auf der Grundlage der Rechtsprechung des BVG zu planen und durchzuführen."

Unverständlich bleibt, wieso die Dortmunder Polizeibehörde in ihrer gestrigen Presseerklärung von einer "überraschend ungünstigen Bewertung der polizeilichen Maßnahmen" durch das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen spricht. Immerhin ist dies seit 2001 das vierte Verfahren, in dem in Nordrhein-Westfalen Verwaltungsgerichte einmütig und unmissverständlich das Versammlungsrecht in dem Sinne auslegen, wie es seit vielen Jahren die vom Bundesverfassungsgericht festgeschriebene Rechtsauffassung ist. Spätestens seit dem Eilbeschluss des OVG NRW vom 2.3.2001 muss es der Polizeibehörde bekannt sein, was diese Rechtsauffassung beinhaltet. Spätestens seit diesem 2.3.2001 muss es der Polizeibehörde auch klar gewesen sein, dass nach dieser Rechtsauffassung die Dortmunder Polizeikessel rechtswidrig waren, dass also das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen wohl kaum einen von dieser Rechtsgrundlage abweichenden Beschluss fassen würde.

Die Notgemeinschaft hält nun eine förmliche Entschuldigung für die zu Unrecht eingekesselten und im Polizeigewahrsam festgehaltenen Demonstrationsteilnehmer(innen) für unumgänglich. Walther Heuner bekräftigt: "Wer Unrecht eingesteht, sollte auch den Mut haben, sich bei denen, denen Unrecht angetan worden ist, öffentlich zu entschuldigen und die mehreren hundert nachweislich friedlichen Demonstranten von dem Makel der Gewaltbereitschaft öffentlich zu befreien."

 

© 2004 by Notgemeinschaft Polizeikessel-Betroffener

Der Text der Pressemitteilung ist hier ungekürzt zitiert. Quelle: Original.


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Das Ende vom Lied

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